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VG Schleswig, 26.06.2002 - 9 A 378/01 |
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Volltextveröffentlichungen (2)
- Judicialis
VwGO § 113 Abs. 5; ; VwGO § 75; ; Eignungsprüfungsordnung Muthesius-Schule § 3; ; Eignungsprüfungsordnung Muthesius-Schule § 2; ; GG Art. 3 Abs. 1
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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- BVerfG, 17.04.1991 - 1 BvR 419/81
Gerichtliche Prüfungskontrolle
Auszug aus VG Schleswig, 26.06.2002 - 9 A 378/01
Um dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Grundsatz der Chancengleichheit, der das Prüfungsrecht beherrscht (vgl. BVerfGE 37, 342, (352 f); 79, 212, (218); 84, 34, (52)), gerecht zu werden, muss das Prüfungsrecht so ausgestaltet sein, dass eine gerichtliche Kontrolle auf vorstehend genannte Fehler möglich ist. - BVerfG, 06.12.1988 - 1 BvL 5/85
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im nordrhein-westfälischen Gesetz über …
Auszug aus VG Schleswig, 26.06.2002 - 9 A 378/01
Um dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Grundsatz der Chancengleichheit, der das Prüfungsrecht beherrscht (vgl. BVerfGE 37, 342, (352 f); 79, 212, (218); 84, 34, (52)), gerecht zu werden, muss das Prüfungsrecht so ausgestaltet sein, dass eine gerichtliche Kontrolle auf vorstehend genannte Fehler möglich ist. - BVerfG, 25.06.1974 - 1 BvL 11/73
Teilverfassungswidrigkeit der nordrhein-westfälischen Juristenausbildungsgesetzes
Auszug aus VG Schleswig, 26.06.2002 - 9 A 378/01
Um dem auf Art. 3 Abs. 1 GG beruhenden Grundsatz der Chancengleichheit, der das Prüfungsrecht beherrscht (vgl. BVerfGE 37, 342, (352 f); 79, 212, (218); 84, 34, (52)), gerecht zu werden, muss das Prüfungsrecht so ausgestaltet sein, dass eine gerichtliche Kontrolle auf vorstehend genannte Fehler möglich ist. - BVerwG, 24.04.1959 - VII C 104.58
Nichtversetzung in die Oberprima - Gerichtlich nicht überprüfbarer …
Auszug aus VG Schleswig, 26.06.2002 - 9 A 378/01
Die verwaltungsgerichtliche Kontrolle muss sich vielmehr auf die Überprüfung beschränken, ob das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt worden ist, ob die Prüfer von falschen Tatsachen ausgegangen sind, ob sie allgemein anerkannte Bewertungsmaßstäbe nicht beachtet haben, ob sie sich von sachfremden Erwägungen haben leiten lassen und ob die Bewertung willkürlich ist (vgl. ständige Rechtsprechung des BVerwG seit dem Urteil vom 24.04.1959 - VII C 104.58 - BVerwGE 8, 272, (274); OVG Schleswig, Urteil vom 19. Januar 1996 - 3 L 38/95 -).